Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2017 - 14 A 2441/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der weiteren Teilnahme eines Prüflings aufgrund von ihm nicht zu vertretender Umstände an der mündlichen Prüfung als genügende Entschuldigung für ein Fernbleiben der staatlichen juristischen Pflichtfachprüfung; Beweislast des Prüflings ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der weiteren Teilnahme eines Prüflings aufgrund von ihm nicht zu vertretender Umstände an der mündlichen Prüfung als genügende Entschuldigung für ein Fernbleiben der staatlichen juristischen Pflichtfachprüfung; Beweislast des Prüflings ...
- rechtsportal.de
Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der weiteren Teilnahme eines Prüflings aufgrund von ihm nicht zu vertretender Umstände an der mündlichen Prüfung als genügende Entschuldigung für ein Fernbleiben der staatlichen juristischen Pflichtfachprüfung; Beweislast des Prüflings ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Prüfungen (Allgemeines) - Verspätung wegen Aufgeregtheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- lawblog.de (Kurzinformation)
Fünf Minuten zu spät, Examen futsch
- lto.de (Pressebericht, 07.07.2017)
Mündliche Prüfung: Durchgefallen wegen fünf Minuten Verspätung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Prüfungsbedingte Aufregung ist keine ausreichende Entschuldigung für verspätetes Erscheinen zur Prüfung
- jurios.de (Kurzinformation)
Wegen Verspätung endgültig durch Juraexamen gefallen?
- unicum.de (Kurzinformation)
Wie 20 Minuten Verspätung einer Studentin das juristische Staatsexamen kosteten
Verfahrensgang
- VG Minden, 11.11.2016 - 8 K 1116/15
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2017 - 14 A 2441/16
- BVerwG, 05.03.2018 - 6 B 64.17
- BVerwG, 27.02.2019 - 6 C 3.18
Papierfundstellen
- DÖV 2017, 876
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 27.02.2019 - 6 C 3.18
Anforderungen an die Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit von prüfungsrechtlichen …
Das Oberverwaltungsgericht hat die Berufung der Klägerin mit Urteil vom 20. Juni 2017 - 14 A 2441/16 - (NWVBl. 2017, 484) zurückgewiesen: Die staatliche Pflichtfachprüfung sei nach § 20 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 3 JAG NRW für nicht bestanden zu erklären gewesen, weil die Klägerin zwar den Vortrag als ersten Teil der mündlichen Prüfung absolviert, den restlichen Termin aber ohne genügende Entschuldigung nicht bis zum Ende wahrgenommen habe.